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Der Bundesrat will den Zugang zu medizinischen Cannabis-Behandlungen erleichtern

Medizinisches Cannabisblatt

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Bern, 24.06.2020 – Der Bundesrat will den Zugang zu medizinischen Cannabisbehandlungen erleichtern. An seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 hat er die Botschaft an das Parlament zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) verabschiedet. Letzteres sieht vor, dass Patienten auf ärztliche Verschreibung hin Zugang zu Behandlungen auf Cannabisbasis haben. Diese Verschreibung unterliegt künftig nicht mehr der Erteilung einer Ausnahmebewilligung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Eine Überwachung der Verschreibungen wird dennoch eingerichtet. Nichts ändert sich für Freizeit-Cannabis, das weiterhin verboten ist.

Heute erhalten bereits Tausende von Patienten medizinisches Cannabis als Teil ihrer Behandlung. Dies betrifft vor allem Fälle von Krebs oder Multipler Sklerose, bei denen sie chronische Schmerzen lindern kann.

Zurzeit müssen Ärzte, die eine Behandlung auf Cannabisbasis verschreiben wollen, in den meisten Fällen beim BAG eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dieses Verfahren erschwert den Zugang zur Behandlung, verzögert den Beginn von Therapien und ist angesichts der steigenden Zahl von Anfragen nicht mehr angemessen. Im Jahr 2019 erteilte das BAG fast 3000 Bewilligungen, zu denen angesichts der Komplexität des Verfahrens auch Patienten hinzugezählt werden müssen, die sich direkt auf dem illegalen Cannabismarkt versorgen.

Aufhebung des Verbots der Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken

Um die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu erleichtern, schlägt der Bundesrat die Aufhebung des derzeitigen Verbots im Betäubungsmittelgesetz vor. Die Entscheidung, ob ein Medikament auf Cannabisbasis verwendet wird oder nicht, wird zwischen dem Arzt und dem Patienten getroffen. Cannabis für den Freizeitgebrauch ist hingegen weiterhin verboten. Während des Vernehmlassungsverfahrens unterstützten die Kantone, die politischen Parteien und andere interessierte Kreise die Änderung grundsätzlich.

Zugelassener Anbau und Export

Der Anbau, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Cannabis für medizinische Zwecke wird im Rahmen des Bewilligungs- und Kontrollsystems von Swissmedic möglich sein. Das Gleiche gilt für den Export von Cannabis für medizinische Zwecke. Durch die parallele Anpassung der landwirtschaftlichen Gesetzgebung wird die Landwirtschaft von der Aufhebung des Verbots profitieren können.

Von den Kantonen gewünschte Überwachung und Auswertung

Um die Entwicklung der Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu beobachten und das Wissen über die Wirksamkeit zu erweitern, wird eine systematische Datenerhebung von fester Dauer eingerichtet. Die behandelnden Ärzte werden damit verpflichtet, dem BAG die Daten der Behandlung einschließlich der Anwendung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis zu übermitteln. Diese Daten dienen einerseits als Grundlage für die wissenschaftliche Evaluation der aus dieser Revision resultierenden Maßnahmen und andererseits als Referenz für die kantonalen medizinischen und pharmazeutischen Dienste, die verschreibenden Ärzte und die klinische Forschung.

Überprüfung einer Pflichterstattung

Die Erstattung von Cannabis-Behandlungen durch die gesetzliche Krankenversicherung wurde im Rahmen dieser Gesetzesnovelle nicht angesprochen. Dieser Aspekt wird separat bewertet. Ziel dieser Evaluierung wird es sein, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Cannabis-basierten Behandlungen zu bewerten, die für eine Erstattung in Frage kommen könnten. Der Bericht zu diesem Thema wird für 2021 erwartet.

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