- Die landwirtschaftliche Produktion von Hanf, der nicht als Betäubungsmittel gilt, ist erlaubt. Sämtliche Bestimmungen im Saatgutrecht für die Produktion und das Inverkehrbringen von Hanfsamen und -pflanzgut sind aufgehoben (Agrarpaket 2020).
- Für die landwirtschaftliche Produktion von Hanf sind die Bestimmungen des Pflanzengesundheitsrechts und des Direktzahlungsrechts zu beachten.
- Für den Einsatz von Hanf als Futtermittel sind die Bestimmungen des Futtermittelrechts zu beachten.
Kategorie | Erntegut | THC* | Verwendung | Rechts- bereich | Zuständigkeit |
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rekreatives Cannabis | Blüten | > 1% | nicht-medizinisch | BetmG | BAG |
medizinisches Cannabis | Blüten | > 1% | medizinisch | BetmG, | BAG |
CBD-Hanf | Blüten | < 1% | medizinisch / industriell | HMG / andere | fallweise Abgrenzung |
Öl- und Faserhanf | Samen, Spross | < 1% | industriell | LwG | BLW |
*berauschender Wirkstoff Tetrahydrocannabinol
FAQ
Ist der Schweizer Sortenkatalog für Öl- und Faserhanf aufgehoben worden? Wird in der EU ebenfalls eine Deregulierung von Hanf im Saatgutrecht vollzogen? Wie kann künftig Saatgut von Öl- und Faserhanfsorten in der Schweiz bezogen werden? Kann künftig Hanfsaatgut ins Ausland exportiert werden? Besteht eine Melde- oder Bewilligungspflicht für Hanfanbau gegenüber dem BLW? Wie erfasst das BLW die landwirtschaftliche Anbaufläche von Hanf? Wie gross ist die landwirtschaftliche Anbaufläche von Hanf in der Schweiz? Wird der Anbau von Hanf in der Schweiz gefördert?
https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzliche-produktion/hanf.html