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Produkte mit Cannabidiol (CBD) – Überblick – 21.04.2021 update

swissmedic_2021.04.21_DE_CBD

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Umsetzungsleitfaden der technischen Plattform für Abgrenzungsfragen des BAG, des BLV und von Swissmedic

Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, werden in der Schweiz immer beliebter. Im Gegensatz zu THC (Tetrahydrocannabinol) unterliegt CBD nicht dem Betäubungsmittelgesetz, da es keine vergleichbare psychoaktive Wirkung erzeugt. Das bedeutet aber nicht, dass CBD einfach nach Belieben irgendwelchen Präparaten zugesetzt oder willkürlich beworben werden darf: Produkte können nur dann legal vermarktet werden, wenn sie der Gesetzgebung des Landes entsprechen, in dem sie in Verkehr gebracht werden. Je nach Einstufung kommt die entsprechende Schweizer Gesetzgebung zur Anwendung.

Dieses Merkblatt gibt einen Überblick über die verschiedenen CBD-haltigen Rohstoffe und Produkte der Anbieter und deren Einstufung und Verkehrsfähigkeit nach der aktuellen Rechtslage. Es ist in erster Linie als Umsetzungshilfe gedacht, um die zuständigen Behörden zu identifizieren und eine konsequente Umsetzung zu fördern. Gleichzeitig soll es mögliche Anbieter für die rechtlichen Anforderungen sensibilisieren.

Wesentliche Neuerungen sind:

Produkte, die als Heilmittel (Arzneimittel, Medizinprodukte) angeboten werden

Als Lebensmittel angebotene Produkte

Produkte, die als Kosmetika verkauft werden

Produkte, die als Gebrauchsgegenstände angeboten werden (z.B. CBD-haltige Liquids für E-Zigaretten)

Produkte, die als Chemikalien aufgemacht sind

Produkte, die als Tabakersatzstoffe vermarktet werden

Landwirtschaftliche Produktion von Hanf, Hanfsamen und Pflanzgut

Import und Export von Cannabis und Cannabiszubereitungen mit CBD und einem Gesamt-THC-Gehalt von weniger als 1,0 %.

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