Medizinische Cannabisblüten und -öl

Medizinischer Cannabis – Verabschiedung der Änderung des Schweizerischen Betäubungsmittelgesetzes (Medikamente auf Cannabisbasis)

Subjekt: Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe – medizinisches Cannabis

Bern, 08.03.2021 – Nach dem Nationalrat am 8. Dezember, hat auch der Ständerat die Änderung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe angenommen. Der Zugang zu medizinischem Cannabis wird erleichtert, da eine Ausnahmebewilligung des BAG für die Anwendung nicht mehr erforderlich ist. Ärzte werden daher in der Lage sein, die gewünschte CBD / THC-Dosierung durch ein einfaches Rezept zu verschreiben. Laut Brigitte Häberli-Koller bekommen heute viele Patienten therapeutisches Cannabis verschrieben. Sie leiden zum Beispiel an Krebs oder Multipler Sklerose. Cannabisprodukte helfen den Betroffenen, besser mit ihrer Krankheit umzugehen, und die Produkte lindern die Schmerzen. Heute ist es so, dass die Ärzte beim BAG eine Ausnahmebewilligung einholen müssen. Wie Alain Berset in seinem Vortrag erläuterte, handelt es sich dabei seit 2012 um rund 10.000 Personen, die vom BAG eine Ausnahmebewilligung für cannabisbasierte Arzneimittel erhalten haben. Derzeit werden pro Jahr 3.000 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Sobald ein Rezept ausgestellt ist, gehen die Patienten zu den Apotheken. Diese müssen dann verschiedene Verhältnisse von CBD / THC anbieten, damit die verschiedenen Indikationen entsprechend der ärztlichen Verschreibung behandelt werden können. Einige Patienten fordern nach wie vor die Entkriminalisierung des Anbau zu Hause, um die Kosten zu senken. In der Tat reichen ein paar Pflanzen zu Hause für die Selbstmedikation aus. Die Apotheken auf der anderen Seite sorgen für eine Qualitätssicherung durch die sehr strengen Standards in der gesamten Produktions- und Vertriebskette; diese strenge Arbeit und die detaillierte Dokumentation, die es ermöglicht, jeden Schritt und jede durchgeführte Handhabung nachzuvollziehen. Medizinisches Cannabis kommt, die finanzielle Frage ist noch zu lösen. Die Erstattung durch die Krankenkassen ist wahrscheinlich der Weg, um die Gesundheitskosten (Cannabis ist ein Ersatz für andere, teurere Behandlungen) und die persönlichen Rechnungen zu reduzieren.

[FR] https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=52124

[DE] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=52124

[IT] https://www.parlament.ch/it/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=52124

[EN] https://www.parlament.ch/en/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=52124

Ähnliche Beiträge