Anträge für Pilotversuche zur nichtmedizinischen Verwendung von Cannabis können eingereicht werden

Ab dem 15. Mai 2021 können beim BAG Gesuche für Pilotversuche zur nichtmedizinischen Verwendung von Cannabis eingereicht werden. Ziel dieser Versuche ist es, eine fundierte wissenschaftliche Grundlage für zukünftige Entscheidungen zur Regulierung von Cannabis zu schaffen: Pilotversuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis können bereits im Mai starten.

Bern, 31.03.2021 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 die Verordnung über Pilotversuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken verabschiedet. Der Text legt die strengen Bedingungen fest, unter denen die Studien durchgeführt werden dürfen. Zweck der Versuche ist es, eine fundierte wissenschaftliche Grundlage für künftige Entscheidungen über die Regulierung von Cannabis zu schaffen.

Ab dem 15. Mai 2021 können beim Bundesamt für Gesundheit Gesuche für Pilotstudien zur Verwendung von Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken eingereicht werden. Diese Studien sollen das Wissen über die Vor- und Nachteile eines kontrollierten Zugangs zu Cannabis erweitern. Insbesondere werden sie es ermöglichen, die Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumenten und die Konsumgewohnheiten in einem wissenschaftlichen Rahmen zu evaluieren und zu dokumentieren, aber auch die Auswirkungen auf den lokalen Markt für illegale Drogen sowie auf den Jugendschutz und die öffentliche Sicherheit zu messen.

Kontrollierte Produkte und Risikobewusstsein

In den Pilotversuchen werden die Konsumenten in der Lage sein, eine Vielzahl von Cannabisprodukten legal zu erwerben. Das angebotene Cannabis wird hohen Qualitätsanforderungen genügen und biologisch angebaut sein müssen. Da die Lieferketten vom Samen bis zum Vertrieb überwacht und streng kontrolliert werden, wird der Schwarzmarkt umgangen. Neben der Produktinformation werden die Teilnehmer vom Personal der Verkaufsstellen, das entsprechend geschult wird, auf die Risiken des Konsums aufmerksam gemacht.

Streng überwachte Pilotversuche

Die Pilotversuche werden streng überwacht. Es gelten strenge Gesundheits- und Jugendschutzauflagen und ein absolutes Werbeverbot. Die Menge an Cannabis, die die Teilnehmer pro Monat kaufen können, wird begrenzt, der Weiterverkauf ist verboten, ebenso wie der Konsum an öffentlichen Plätzen. Nur Erwachsene, die bereits Cannabis konsumieren, werden an der Studie teilnehmen können, Minderjährige sind ausgeschlossen. Die Teilnehmer müssen außerdem in dem Kanton wohnen, in dem der Pilotversuch durchgeführt wird. Schließlich wird ihr Gesundheitszustand während der gesamten Studie überwacht werden.

Die Gültigkeit des Artikels über Pilotversuche im Betäubungsmittelgesetz ist auf zehn Jahre begrenzt. Abgesehen von den Pilotversuchen bleibt das generelle Verbot von nichtmedizinischem Cannabis in der ganzen Schweiz in Kraft.

Source: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/sucht-und-gesundheit/cannabis/pilotprojekte.html

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