Pflanzliche Produktion – Hanf/Cannabis
- Die landwirtschaftliche Produktion von Hanf, der nicht als Betäubungsmittel gilt, ist erlaubt. Sämtliche Bestimmungen im Saatgutrecht für die Produktion und das Inverkehrbringen von Hanfsamen und -pflanzgut sind aufgehoben (Agrarpaket 2020).
- Für die landwirtschaftliche Produktion von Hanf sind die Bestimmungen des Pflanzengesundheitsrechts und des Direktzahlungsrechts zu beachten.
- Für den Einsatz von Hanf als Futtermittel sind die Bestimmungen des Futtermittelrechts zu beachten.
Kategorie | Erntegut | THC* | Verwendung | Rechts- bereich | Zuständigkeit |
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rekreatives Cannabis | Blüten | > 1% | nicht-medizinisch | BetmG | BAG |
medizinisches Cannabis | Blüten | > 1% | medizinisch | BetmG, | BAG |
CBD-Hanf | Blüten | < 1% | medizinisch / industriell | HMG / andere | fallweise Abgrenzung |
Öl- und Faserhanf | Samen, Spross | < 1% | industriell | LwG | BLW |
*berauschender Wirkstoff Tetrahydrocannabinol
FAQ
https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzliche-produktion/hanf.html