Pflanzliche Produktion – Hanf/Cannabis

Ab dem 01.01.2021 gilt:

  • Die landwirtschaftliche Produktion von Hanf, der nicht als Betäubungsmittel gilt, ist erlaubt. Sämtliche Bestimmungen im Saatgutrecht für die Produktion und das Inverkehrbringen von Hanfsamen und -pflanzgut sind aufgehoben (Agrarpaket 2020).
  • Für die landwirtschaftliche Produktion von Hanf sind die Bestimmungen des Pflanzengesundheitsrechts und des Direktzahlungsrechts zu beachten.
  • Für den Einsatz von Hanf als Futtermittel sind die Bestimmungen des Futtermittelrechts zu beachten.
Nutzungskategorien
Kategorie Erntegut THC* Verwendung Rechts- bereich Zuständigkeit
rekreatives Cannabis Blüten > 1% nicht-medizinisch BetmG BAG
medizinisches Cannabis Blüten > 1% medizinisch BetmG,

HMG

BAG
CBD-Hanf Blüten < 1% medizinisch / industriell HMG / andere fallweise Abgrenzung
Öl- und Faserhanf Samen, Spross < 1% industriell LwG BLW

*berauschender Wirkstoff Tetrahydrocannabinol


FAQ


https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzliche-produktion/hanf.html

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